Terms & conditions

1. Geltungsbereich & Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für alle Verträge über die zeitweise Überlassung von Wohnungen und Apartments zur Beherbergung, die zwischen der BETTER apartments GmbH (im Folgenden "BETTER") und Dritten (im Folgenden "Gast") abgeschlossen werden. Sie gelten ebenfalls für alle weiteren Dienstleistungen und Lieferungen, die BETTER im Zusammenhang damit erbringt.

1.2 Vertragspartner des Gastes in Deutschland ist die BETTER apartments GmbH.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese zuvor ausdrücklich in Textform von BETTER anerkannt wurden.

2. Reservierungen/Buchung

2.1 Durch die Durchführung einer Reservierung oder Buchung bietet der Gast BETTER den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei Verfügbarkeit des gewünschten Apartments erhält der Gast von BETTER eine Bestätigung der Reservierung oder Buchung, wodurch der Beherbergungsvertrag zustande kommt.

2.2 Angebote von BETTER bezüglich verfügbarer Apartments sind unverbindlich und freibleibend. BETTER behält sich das Recht vor, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages nach eigenem Ermessen abzulehnen.

2.3 BETTER behält sich übliche Einschränkungen wie Buchungsgarantien, Mindestaufenthalte, oder Anzahlungen für bestimmte Reisedaten vor.

3. Stornierungsfristen, Rücktritt des Kunden oder Nichtinanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden (No-Show)

3.1 Eine Reservierung gilt erst als garantiert, wenn die Zahlung des Gastes bei BETTER eingegangen ist. Der Gast kann die Reservierung gemäß den angegebenen Stornierungsbedingungen und -fristen kostenfrei stornieren, indem er die entsprechende Reservierungsnummer angibt. Ist kein Rücktrittsrecht vereinbart oder ist dieses bereits erloschen, besteht kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht. Stimmt BETTER einer Vertragsaufhebung nicht zu, bleibt der Anspruch von BETTER auf die vereinbarte Vergütung bestehen, auch wenn der Gast die Leistung nicht in Anspruch nimmt (No-Show) oder verspätet storniert. BETTER muss sich Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Wenn die Zimmer nicht anderweitig vermietet werden, kann BETTER die ersparten Aufwendungen pauschalieren. In diesem Fall ist der Gast verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Übernachtungspreises zu zahlen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei Nichterscheinen des Gastes werden im Falle von mehrtägigen garantierten Reservierungen alle weiteren Nächte ab der ersten Nacht storniert, ohne Anspruch des Gastes auf die Folgenächte.

3.2 Bei Reservierungen am Anreisetag muss der Gast die Zahlung gemäß §5 unverzüglich, in der Regel innerhalb einer Stunde, leisten.

4. Übernachtungspreise & sonstige Preise

4.1 Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses von BETTER angegeben wurden. Alle angegebenen Preise verstehen sich brutto und enthalten die gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Lokale Abgaben, die vom Gast selbst zu tragen sind, wie beispielsweise Kurtaxen, sind nicht im Preis enthalten.

5. Zahlungsbedingungen & Rechnung

5.1 Der Übernachtungspreis ist vom Gast stets im Voraus zu entrichten.

5.2 Eine Aufrechnung durch den Gast ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.

5.3 Akzeptierte Zahlungsmittel sind MasterCard, Visa, American Express, Sofortüberweisung/Klarna, PayPal und reguläre Banküberweisung. Barzahlungen werden nicht akzeptiert.

5.4 BETTER ist berechtigt, die hinterlegten Zahlungsmethoden mit Beträgen für in Anspruch genommene Zusatzleistungen oder Verstöße gegen die AGB zu belasten. Der Gast ermächtigt BETTER hierzu ausdrücklich.

5.5 Mit der Reservierung erklärt sich der Gast damit einverstanden, seine Rechnung elektronisch per Download oder E-Mail zu erhalten.

6. Nutzungsmöglichkeiten reservierter Wohnungen

6.1 Das reservierte Apartment steht dem Gast für den in der Buchung festgelegten Zeitraum zur Verfügung.

6.2 Die von BETTER bereitgestellten Schlüssel, Parkausweise und/oder Schlüsselkarten sind am Abreisetag an BETTER, einen von BETTER benannten Dritten oder an den von BETTER durch Beschilderung oder Nachricht angegebenen Ablageort in der Wohnung oder am Haus zu hinterlassen. Bei Verlust oder Nichtabgabe dieser Gegenstände wird eine Gebühr von 40,00 € erhoben. BETTER behält sich vor, darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen, insbesondere wenn ein Austausch der Schließanlage aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

6.3 Ein späterer Check-out (Late Check-out) kann nach Absprache und Verfügbarkeit vereinbart werden. Stimmt BETTER zu, kann für jede angefangene zusätzliche Stunde eine Gebühr von 10,00 € erhoben werden. Ohne Zustimmung kann BETTER für jede angefangene Stunde 30,00 € berechnen. Bei einer Abreise mehr als 3 Stunden nach dem vereinbarten Check-out kann der volle Übernachtungspreis in Rechnung gestellt werden. Fehlt es an einer Zustimmung, kann BETTER zusätzlich entstandene Schäden geltend machen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

6.4 Der Gast hat keinen vertraglichen Anspruch auf einen Late Check-out.

6.5 Ein früherer Check-in (Early Check-in) kann nach Absprache und Verfügbarkeit vereinbart werden. Stimmt BETTER zu, kann für jede angefangene zusätzliche Stunde eine Gebühr von 10,00 € erhoben werden. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Early Check-in besteht nicht.

7. Überlassung, Weitervermietung, Nutzung

7.1 Die Weitervermietung oder Weitervermittlung der gebuchten Wohnung ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Weitergabe an Dritte zu höheren Preisen als von BETTER angegeben. Eine Abtretung oder der Verkauf von Ansprüchen gegen BETTER ist ebenfalls unzulässig. In solchen Fällen ist BETTER berechtigt, die Reservierung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast gegenüber Dritten unwahre Angaben zur Buchung oder Bezahlung gemacht hat.

7.2 Die Nutzung der Wohnungen zu anderen Zwecken als der Beherbergung ist ausdrücklich verboten. Dies betrifft insbesondere gewerbliche oder illegale Nutzungen. Ohne ausdrückliche Zustimmung ist auch die Nutzung für Foto- oder Videoaufnahmen untersagt. BETTER behält sich vor, bei Verstößen die Reservierung zu stornieren und die Wohnung zu räumen, ohne Anspruch auf Rückerstattung.

8. Haftung von BETTER

8.1 BETTER haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von BETTER beruhen. Für sonstige Schäden haftet BETTER nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet BETTER nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von BETTER ist entsprechend.

8.2 Bei Störungen oder Mängeln der Leistungen von BETTER ist der Gast verpflichtet, diese unverzüglich anzuzeigen, damit BETTER Abhilfe schaffen kann. Der Gast hat das ihm Zumutbare beizutragen, um die Behebung zu erleichtern und einen möglichen Schaden gering zu halten.

8.3 BETTER haftet für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anspruch erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Kenntniserlangung von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung Anzeige erstattet, es sei denn, eine verspätete Anzeige hat keine Auswirkungen auf die Sachverhaltsaufklärung. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten über 800,00 € sowie sonstige Sachen über 3.500,00 € haftet BETTER nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

8.4 Wird dem Gast ein Stellplatz zur Verfügung gestellt, kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Haftung für Verlust oder Beschädigung von Fahrzeugen und deren Inhalte ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von BETTER. Offensichtliche Schäden sind vor Verlassen des Stellplatzes anzuzeigen.

8.5 Ansprüche gegen BETTER verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

8.6 BETTER übernimmt keine Haftung für Fundsachen. Ausgenommen ist die Haftung aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen. Fundsachen werden auf Anfrage gegen Gebühr zurückgesendet und sechs Monate aufbewahrt.

9. Kaution

9.1 Zur Absicherung aller Ansprüche aus dem Beherbergungsvertrag kann BETTER vor Überlassung der Wohnung eine Sicherheitsleistung/Kaution verlangen:

9.2 Bei Aufenthalten unter drei Monaten beträgt die Kaution 250,00 €.

9.3 Bei Aufenthalten zwischen drei und sechs Monaten entspricht die Kaution einem monatlichen Übernachtungspreis.

9.4 Bei Aufenthalten unter drei Monaten kann BETTER die Kaution durch Vorabautorisierung des Zahlungsmittels erheben. Leistet der Gast die Kaution nicht, besteht kein Anspruch auf das Apartment. BETTER kann in diesem Fall fristlos kündigen.

9.5 BETTER rechnet die Kaution innerhalb eines Monats nach Beendigung des Beherbergungsvertrages ab.

10. Kundendaten

10.1 BETTER erhebt E-Mail-Adressen und Telefonnummern des Gastes zur Kommunikation. Zudem kann BETTER ein gültiges Identifikationsdokument beim Check-in digital anfordern. Für inländische Gäste ist dies ein Personalausweis oder Reisepass, für ausländische Gäste immer ein Reisepass.

10.2 Kann die Identität des Gastes aufgrund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ist BETTER berechtigt, die Buchung zu stornieren.

10.3 Zur Vermeidung betrügerischer Buchungen setzt BETTER Softwarelösungen ein, die anhand der vom Gast bereitgestellten Daten einen "Fraud-Prevention-Score" ermitteln. BETTER behält sich vor, Buchungen mit hohem Risiko zu stornieren.

11. Beendigung des Beherbergungsvertrags

11.1 BETTER ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

a) höhere Gewalt oder andere von BETTER nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen,

b) die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von BETTER gefährden kann, ohne dass dies BETTER zuzurechnen ist,

c) Buchungen unter irreführenden oder falschen Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen erfolgen,

d) der Zweck des Aufenthalts gesetzwidrig ist,

e) im Falle unzulässiger Weitervermietung oder Weitervermittlung (siehe Ziffer 7).

11.2 BETTER informiert den Gast unverzüglich über die Ausübung des Kündigungsrechts. Ein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz besteht nicht.

11.3 Bei Kündigung aus vom Gast zu vertretenden Gründen kann BETTER auch zukünftige Buchungen stornieren oder ablehnen.

12. Gutscheine

12.1 Bei BETTER erworbene Gutscheine können ausschließlich für Leistungen von BETTER eingelöst werden. Restguthaben bleiben bestehen und können für weitere Buchungen genutzt werden.

12.2 Gutscheine sind nicht rückgabefähig, nicht übertragbar und nicht gegen Bargeld einlösbar.

12.3 Der Käufer des Gutscheins ist für die korrekte Angabe der Empfängerdaten verantwortlich.

13. Rauchverbot und Sicherheitseinrichtungen

13.1 In allen Apartments und Gemeinschaftsbereichen von BETTER ist das Rauchen untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Shishas und ähnliche Geräte.

13.2 Das Rauchen auf Balkonen oder Terrassen ist nur bei geschlossener Tür und entsprechender Kennzeichnung erlaubt.

13.3 Bei Verstößen kann BETTER eine Reinigungspauschale von mindestens 250,00 € erheben und ggf. weitere Schäden geltend machen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

13.4 Das Manipulieren von Notausgängen, Feuerlöschern oder Alarmanlagen ist verboten. Verstöße können mit einer Strafgebühr von 150,00 € geahndet werden.

13.5 BETTER kann bei Verstößen den Beherbergungsvertrag fristlos kündigen und den Gast verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.

13.6 In den Gebäuden können vernetzte Rauchmelder installiert sein, die direkt mit der Feuerwehr oder einem Sicherheitsdienst verbunden sind. Bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Auslösen haftet der Gast für die entstandenen Kosten.

14. Verbot von Partys und Versammlungen

14.1 Lärm ist im Apartment, den Gemeinschaftsbereichen und auf dem Gelände zu vermeiden. Die Ruhezeiten sind von 22:00 bis 07:00 Uhr einzuhalten.

14.2 Partys und Versammlungen sind in den Apartments und Gemeinschaftsflächen untersagt.

14.3 Bei Verstößen kann BETTER eine Reinigungspauschale von 500,00 € erheben und weitere Schäden geltend machen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

14.4 In den Apartments können Sensoren zur Lautstärkemessung installiert sein. In Gemeinschaftsbereichen können zudem Videoüberwachungen stattfinden.

14.5 BETTER ist berechtigt, bei Verstößen den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen und den Gast zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht. BETTER kann zur Durchsetzung des Hausrechts Dritte, wie Sicherheitsdienste, beauftragen. Die Kosten trägt der Gast.

15. Beschädigung oder unberechtigte Inventarentfernung

15.1 Verursacht der Gast Schäden oder entfernt Inventar unberechtigt, haftet er für die Kosten der Schadensbeseitigung, einschließlich möglicher Umsatzeinbußen durch Nichtvermietbarkeit, Rechtsverfolgungskosten und einer Bearbeitungsgebühr von 50,00 €. Dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

16. Haustiere

16.1 Das Mitbringen von Haustieren ist in den Apartments und Gemeinschaftsflächen nicht gestattet. Ausnahmen gelten für Assistenzhunde (z. B. Blindenhunde), sofern ein Nachweis vorgelegt wird.

16.2 BETTER kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen, ein Anspruch darauf besteht nicht. Bei Verstößen wird eine Sonderreinigungsgebühr von 250,00 € erhoben. BETTER kann den Beherbergungsvertrag fristlos kündigen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.

17. Instandhaltung

17.1 Der Gast verpflichtet sich, das Apartment und die gemeinschaftlichen Einrichtungen pfleglich zu behandeln, ausreichend zu lüften und zu heizen sowie grobe Verschmutzungen zu vermeiden. Bei übermäßigen Verschmutzungen kann BETTER eine zusätzliche Reinigungsgebühr von mindestens 50,00 € erheben. Dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

17.2 Der Gast hat das Inventar bei Ankunft auf Vollständigkeit und Mängel zu überprüfen und diese unverzüglich zu melden.

17.3 Der Gast haftet für alle Schäden, die er oder seine Besucher verursachen und die über normale Abnutzung hinausgehen. Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.

17.4 Bei Aufenthalten von mehr als sieben Nächten ist BETTER berechtigt, wöchentliche Zwischenreinigungen durchzuführen. Der Gast hat hierfür Zugang zu gewähren.

18. Internetnutzung

18.1 BETTER stellt dem Gast einen Internetzugang im Rahmen der technischen Möglichkeiten zur Verfügung. Störungen können nicht ausgeschlossen werden.

18.2 Der Gast darf den Internetzugang nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere nicht für illegale Aktivitäten oder Verletzungen von Urheberrechten. Der Gast stellt BETTER von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung entstehen.

18.3 Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist untersagt. Bei Verstößen haftet der Gast für entstandene Schäden.

18.4 BETTER behält sich vor, den Internetzugang bei Rechtsverstößen zu sperren.

19. Datenschutz

19.1 Die Datenschutzbestimmungen von BETTER sind unter folgendem Link einsehbar:

https://stay-better.com/de/privacy-policy/

20. Schlussbestimmungen

20.1 Änderungen oder Ergänzungen des Beherbergungsvertrages oder dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses. Einseitige Änderungen durch den Gast sind unwirksam.

20.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Beherbergungsbetriebs.

20.3 Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Dies gilt auch, wenn der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

20.4 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts.

20.5 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

20.6 BETTER ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.